MannPassAuf! Wider die Gräuel
von Matriarchat und Gynokratie.

"Wir haben vergewaltigt!" (28-9-2010)

Stern-Kampagne

Wo sind die Männer, die das schaffen, was 374 Frauen geschafft haben ?

Aus obiger Fotomontage dürfen Sie sich ableiten, daß ich für die Abschaffung des Vergewaltigungs-Paragrafen plädiere. Ich habe meine guten Gründe dafür, die ich im Folgenden darlegen werde. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie sich aber auch fragen, ob die bestehende Straffreiheit der Abtreibung, auf welche die Fotomontage referiert, nicht vielleicht ein weitaus größeres Verbrechen darstellt als die straffreie Vergewaltigung. Meine Meinung dazu ersehen Sie aus diesem Artikel: Lenin-Hitler-Schwarzer.

Ursprünglich lag das Verbot der Vergewaltigung im Interesse der verheirateten Männer. Nicht die Frauen an sich, sondern ihre Männer sollten geschützt werden - aus gutem Grund, denn sie hatten ja für die möglichen Folgen, also für den Nachwuchs, aufzukommen. Darum lautet auch eins der Zehn Gebote des Moses nicht: "Du sollst keine Frau vergewaltigen", sondern: "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib." Es geht also um die Beschädigung eines Eigentums.

Mit der Emanzipation und ihrer gesetzlichen Verankerung ist dieses Verbot obsolet. Davon abgesehen hat jeder Mensch ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Warum eigentlich muß dieses Recht sexuell spezifiziert werden ?

Nun, dieser Vergewaltigungs-Straftatbestand erfüllt heute seinen Zweck - für den Feminismus, scheinbar also auch für die Frauen. Männern nützt er sowie nichts. Denn obwohl Männer nicht nur die weitaus meisten Gewaltopfer, sondern auch die meisten Opfer sexueller Gewalt stellen - das geht zurück auf die Zustände in Gefängnissen und in Kriegsgebieten -, profitieren sie gerade nicht davon. Daran hindert sie schon ihre Scham. Nicht Frauen, sondern Männer bilden das schamhafte Geschlecht. Jeder, der die Gelegenheit hat, Pubertierende zu beobachten, weiß das. Ein Mann, der dennoch Strafanzeige stellen würde wegen erlittener Vergewaltigung, würde zudem schon auf der Polizeidienststelle nicht ernstgenommen, vielmehr verlacht, verhöhnt, eventuell sogar abgewiesen - weil nämlich eine solche Anzeige nicht politisch korrekt ist. Sie stört das feministische Weltbild unserer Gynokratie.

Eine Frau hingegen muß sich heute nicht mehr schämen, wenn sie eine Vergewaltigung zur Anzeige bringt. Sofern sie dennoch behauptet, sich zu schämen, oder wenn sie den Anschein erweckt, so ist dies grundsätzlich unglaubwürdig. Denn angeblich, so lehren uns staatlich dekorierte Feministinnen, ist ja jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger. Dann ist eben auch jede Frau ein potentielles Opfer. Was also ist daran Besonderes?

Vor Allem ist eine Vergewaltigungs-Anzeige für die Frau grundsätzlich profitabel. Vielleicht nicht finanziell, denn der Mann hat ja möglicherweise wirklich nicht das Geld, das er hätte zahlen können, um die Klage abzuwenden, und zu deren Zahlung er jetzt verurteilt wurde. Aber "moralisch" profitabel ist die Klage in einer gewissen Weise immer, denn der Beschuldigte wird durch sie in jedem Falle schwer ruiniert, und dies selbst selbst dann, wenn er freigesprochen werden sollte. Nur wird ein Mann nicht mangels Beweise freigesprochen; vielmehr wird er mangels Beweise verurteilt. Das nennt man Beweislastumkehr.

Aber selbst eine erwiesene Falschanschuldigung ist für die Frau kein Problem. Selten kommt es vor, daß eine Frau dafür bestraft wird, und selbst wenn, dann ist die Strafe nichts im Vergleich zu dem Schaden, den der Mann erleidet. Der hat vielleicht schon jahrelang im Gefängnis gesessen. Und da Justizangestellte nicht gern einen Fehler zugeben (auch z.B. Befangenheitsanträge werden in Deutschland regelmäßig abgelehnt), kann es vorkommen, daß der zunächst freigesprochene Mann sich in einem zweiten Prozeß noch einmal verantworten muß. Einer Frau würde man das nicht zumuten.


Was aber macht den Vergewaltigungs-Straftatbestand nun wirklich gefährlich ? Das ist seine Eignung als Mittel politischer Zurechtweisung, ja Vernichtung. Erinnern wir uns, wie es jüngst dem WikiLeaks-Betreiber Julian Assange ergangen ist. Kaum hatte er unangenehme Wahrheiten zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht, da wurde er von zwei Frauen der Vergewaltigung beschuldigt. Dies war so offensichtlich inszeniert, daß es bis jetzt den mutmaßlichen Zweck nicht erreichte. Aber wir können diesen Vorgang als Hinweis werten, wozu der Vorwurf der Vergewaltigung zukünftig noch herhalten kann. Was mit anderen Mitteln nicht so einfach geht - die Einschüchterung, notfalls Wegschließung mißliebiger Regime-Kritiker -, das geht via Frauenrechts-Privilegien im Handumdrehn. Das Zaubermittel ist die Beweislastumkehr, der Sargnagel des Rechtstaates, die Grundlage der Gynokratie.

Ich will nicht bestreiten, daß es auch echte, sogar unprovozierte Vergewaltigungen durch Männer an Frauen gibt. Ich sehe nur nicht ein, warum die verletzender sein sollen als andere Gewalttätigkeiten. Das Gegenteil trifft zu, was sogar eine Feministin bestätigt. Der zweite Teil eines Interviews vom 16-5-2007 in "Das Magazin" trägt den Untertitel: "Vergesst die Triebe nicht! - Feministin Margarete Mitscherlich kann einfühlsame Männer im Bett nicht ausstehen." Dort wird sie zitiert mit dem Satz, es sei durchaus angenehm, wenn der Mann gelegentlich mal über einen herfällt. Das relativiert sie dann zwar wieder: "Ich habe nur gesagt, dass ein Mann nicht vergessen darf, beim Sex auch seine eigenen Wünsche durchzusetzen [sic!]. Er muss deshalb nicht gleich zum Vergewaltiger werden. Aber der Mensch ist ein Triebwesen und bleibt das selbst in der Ehe, wo man sich sehr aneinander gewöhnt."

Deutlicher läßt sich nicht zeigen, daß der Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe nur eines der rechtlich-politischen Mittel ist, den Vernichtungskrieg der Völker in den Vernichtungskrieg der Geschlechter überzuleiten. Die böse gemeinte Behauptung, daß jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger sei, ist auf natürlicher Ebene durchaus wahr, ohne daß dies zwangsläufig als ein Fehler in der Schöpfungsordnung empfunden wird. Margarete Mitscherlich ist alt und häßlich, ihr Mann lange tot, und sie bräuchte es vielleicht wieder mal; da meldet sich die Natur zu Wort und schüttelt den Feminismus ab.

Man denke auch an die Leichtigkeit, mit der Frauen sich prostituieren, zumal ihre Kunden ja oftmals Männer sein dürften, die nur wegen ihrer rücksichtslosen Triebhaftigkeit und ihrem asozialen Wesen keine festen Bindungen eingehen wollen, oder auch gar nicht können. Zudem ist es Unsinn, daß die meisten Prostituierten Zwangsarbeiterinnen seien oder aus wirklicher Not ihre Erwerbstätigkeit ausübten. Oft sind es Studentinnen, die es machen, weil sie für reguläre Jobs ein paar Euro weniger verdienen würden, oder weil ihnen die Vorbereitung auf ein rechtmäßig erworbenes Diplom zu anstrengend ist. Wenn sie sich daher oft genug auf ungepflegte, völlig chancenlose Männer einlassen, dann tun sie es mit derselben Abgebrühtheit, mit der ihre besser erzogenen Kommilitoninnen in Altenheimen tätig werden.

Was emanzipierte Frauen wohl am ehesten "traumatisiert", das ist ihr unerwarteter Machtverlust; die überraschende Erfahrung, daß das, was ihnen vermeintlich zusteht, nicht ausgezahlt wird. Das ist es, was sie in ihrer Selbstwahrnehmung entwürdigt - und nicht die Erfahrung des Natürlichen auch in seinem häßlichen und bösen Antlitz. Dieselben Frauen, die eine Geburt ohne großes Gejammere durchstehen, auch wenn ihnen der Damm einreißt, oder die sich ohne jedes moralische Gefühl einen hilflosen Embryo mit Zangen aus dem Uterus reißen lassen, wie soll man ihre theatralischen, wenn nicht hysterischen Auftritte in Gerichtssälen anders als Komödien erleben?

Fazit

1. Der Straftatbestand der Vergewaltigung gehört abgeschafft - erstens, weil es sich de facto um ein sexistisches Privileg zugunsten von Frauen handelt; zweitens, weil er größte Mißbrauchsrisiken in sich birgt, wie das oben erwähnte Beispiel des WikiLeaks-Gründers uns vor Augen führt; und drittens, weil Körperverletzung ohnehin strafbewehrt ist.

2. Einzuführen ist ein Gesetz folgenden Wortlauts: Eine Frau, die einen Mann fälschlich eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung beschuldigt oder solches behauptet und nicht beweisen kann, wird mit dem doppeltem Maß bestraft wie der Mann, wenn ihm seine Schuld nachzuweisen wäre. Nur so nämlich wird eine abschreckende Wirkung erzielt. Falschbeschuldigung, erwiesenermaßen ein typisch weibliches Delikt, darf sich nicht mehr lohnen.

3. Ebenso: Eine Frau, die ihr ungeborenes Kind abtreibt oder abtreiben läßt, wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. Diejenigen, welche sich politisch aktiv für den pränatalen Mord einsetzen oder gar Lebensschützer tätlich angreifen, sind genauso zu bestrafen wie Delinquenten, die zurecht der Volksverhetzung beschuldigt werden.


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